Seit 1.1.2024 können ehrenamtliche Betreuer vom Betreuten zusätzlich zur Aufwandspauschale die Zahlung einer Inflationsausgleichssonderzahlung verlangen. Dieser Anspruch gilt jedoch nur bis zum 31.12.2025.
Diese Neuerung sowie die Änderungen, die sich mit dem Inkrafttreten des neuen SGB XIV ergeben haben, welches das Bundesversorgungsgesetz und viele seiner Nebengesetze ablöste, bearbeitet der Walhalla Verlag in seinem Online-Dienst FOKUS Betreuungsrecht.
Auch das Pflegeversicherungsrecht wurde an mehreren Stellen an die zwischenzeitlichen Änderungen angepasst. Insbesondere wurde das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz eingearbeitet und Hinweise zu digitalen Pflegeanwendungen aufgenommen.
https://akds.info/walhalla240311
Der NIPT musste früher selbst bezahlt werden, seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten. Schwangere Frauen können ihr Blut untersuchen lassen, um herauszufinden, ob ihr Kind Anzeichen für eine Behinderung hat. Zum Beispiel das Down-Syndrom, auch Trisomie 21 genannt. Diese Bluttests sind aber nicht sicher, teilweise zeigen sie eine Behinderung an, auch wenn das Kind keine Behinderung hat. Je jünger die werdende Mutter ist, desto größer ist die Fehlerrate. Das Kind hat also gar kein Down-Syndrom, obwohl der Test zu diesem Ergebnis kommt.
Wer darf und soll eigentlich Kinder bekommen in unserer Gesellschaft? Das ist eine der zentralen Fragen der Reproduktiven Gerechtigkeit. Gerade die Elternschaft von behinderten Menschen wurde und wird in Deutschland immer wieder verunmöglicht. Für eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung und die Wahrnehmung der eigenen reproduktiven Rechte ist der Zugang zu Wissen, um informierte Entscheidungen zu treffen, eine Grundvoraussetzung. Das GeN hat deshalb mit Sexualpädagog*in Birte Lahl vom Familienplanungszentrum Balance über sexuelle Bildung für behinderte Menschen gesprochen.
Und wenn die mit sexueller Selbstverwirklichung einhergehende Verantwortung für Sorge und Erziehung mitgedacht und berücksichtigt wird sind weitere interessante Projekte zu erwarten mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen je nach Perspektive.
https://hingehoert-und-nachgefragt.podigee.io/28-new-episode
In der ersten Jahreshälfte 2024 hat sich in der Sozialgesetzgebung wieder einiges getan: Im Rahmen der Einführung eines Bürgergeldes wurden nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das SGB XII übertragen. Dies wurde nun nachgeholt. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ sollen die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung angesichts der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt erweitert und ergänzt werden.
Die seit 1. Januar 2024 verpflichtende Installation von Verfahrenslotsen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Änderungen im Reparaturgesetz SGB XIV sind nur einige Beispiele. Die in der Sozialberatung unverzichtbare Textausgabe Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XIV – Ausgabe 2024/I erscheint in Kürze und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und so die gesetzlichen Vorgaben sicher umzusetzen.
https://akds.info/sozialrecht2024neu
Typisch für eine Netzhautablösung sind Lichtblitze, Schatten oder dunkle Flecken im Sichtfeld. Bemerkt man diese Symptome, ist schneller augenärztlicher Rat wichtig.
Zum Überblick: https://akds.info/netzhautabloesung
Dafür haben wir diesen Podcast ins Leben gerufen. Darin kommen betroffene Eltern zu Wort, die von ihren Herausforderungen im Alltag berichten. Und Tipps geben, wie sie die ein oder andere Situation gemeistert haben. Denn wir müssen das Rad nicht immer wieder neu erfinden, sondern können von den Erfahrungen anderer Betroffener profitieren.
Wir wollen aber auch Experten interviewen, die ihr Wissen an euch weitergeben und euch mit ihrem Rat zur Seite stehen. Mit ihnen sprechen wir über Themen, die euch bewegen. Falls ihr Wünsche oder Vorschläge habt, schreibt uns. Dann planen wir diese Themen mit ein. Anregungen sind jederzeit willkommen. Gemeinsam sind wir stark und können voneinander lernen.
https://akds.info/seltene-podcast
Wenn über die Absenkung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre diskutiert wird, steht im Mittelpunkt häufig die Frage, ob Jugendliche in diesem Alter schon reif genug sind für die Wahl. Prof. Dr. Roland Roth befasst sich in seinem Strategiepapier »Wie Wählen ab 16 die Demokratie stärken kann – Strategien und Handlungsansätze« im Auftrag der Bertelsmann Stiftung mit Argumenten und Maßstäben für eine demokratisch nachhaltige Wahlbeteiligung junger Menschen, wie beispielsweise mit dem Gebot der Wahlrechtsgleichheit und der Frage der Altersdiskriminierung. Handlungsansätze und strategische Ansatzpunkte für zivilgesellschaftliche Akteure werden identifiziert und Initiativen und Projekte vorgestellt, die sich dem Thema widmen. Zuletzt hat der Bundestag eine Senkung des Wahlalters für die im Juni 2024 anstehenden Europawahlen beschlossen, in einigen Bundesländern dürfen sich junge Menschen ab 16 Jahren an Landtagswahlen und in zunehmendem Maße auf kommunaler Ebene beteiligen. Nicht in allen Bundesländern und nicht auf Bundesebene wurden Beschlüsse umgesetzt, auch wenn es z.T. Koalitionsaussagen für die Senkung des Wahlalters gibt. Das Strategiepapier schließt mit 6 Argumenten der Bertelsmann Stiftung zugunsten eines Wahlrechts ab 16. Die Studie wurde im November 2023 veröffentlicht.
https://akds.info/wahlalter16
Ein jährlich aktualisierte Ratgeber gibt Steuertipps für Familien mit behinderten Kindern und folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2023. Berücksichtigt sind die Erhöhung der Kinderfreibeträge sowie die Erhöhung des Grundfreibetrags und der Werbungskostenpauschale.
Zum Download: https://akds.info/steuermerkblatt2023
Unterschiedliche Erfüllung von Regelungen in den Bundesländern
Rund 650 Millionen Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Bei der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) handelt es sich um ein internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es basiert auf dem Grundgedanken der Inklusion und zielt darauf ab, volle und gleichberechtigte Menschenrechte sowie Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderung zu erreichen. Die UN-BRK wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist 2008 nach Ratifizierung durch 20 Staaten in Kraft getreten. In Deutschland wurde sie 2009 in Kraft gesetzt. Von 2011 bis 2015 führte der UN-Fachausschuss die erste Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK durch, von 2018 bis 2023 dann die zweite.
Diese Veröffentlichung gibt einen statistischen Überblick über die sonderpädagogische Förderung an Schulen in Deutschland. Im Vordergrund stehen die Zahlen zu Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die differenziert nach Förderschule und allgemeinen Schulen (seit dem Jahr 1999) sowie nach Ländern dargestellt werden. Neben den Absolutzahlen werden mit der Förderquote und der Förderschulbesuchsquote in dieser Dokumentation auch wichtige Kennzahlen veröffentlicht. Die Daten basieren auf Umfragen in den Kultusministerien der Länder und umfassen einen Zeitraum von 10 Jahren.
https://akds.info/kmk-sopaed2024
Am 19. und 20. April 2024 führt der Verband Sonderpädagogik (vds) einen Bundesfachkongress mit dem Titel “Anspruch und Alltag - Unterstützung im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung” in der Julius-Maximilians-Universitätin Würzburg durch.
Dieser Bundesfachkongress widmet sich den grundlegenden Fragestellungen der Bildungsteilhabe im Schwerpunkt Geistige Entwicklung mit Themen wie
• Didaktik und Methodik, insbesondere in den Bereichen Deutsch und Mathematik
• Nutzen digitaler Möglichkeiten und Diagnostik
• Inklusive Bildung sowie schulstrukturelle Entwicklungen
• Unterstützte Kommunikation und
• besondere Bedarfslagen bei intensivem Assistenzbedarf und Sinnesbehinderungen.
Zahlreiche namhafte Referentinnen und Referenten aus Theorie und Praxis werden mit aktuellen Seminarangeboten aus ihren jeweiligen Arbeitsgebieten zum Gelingen dieses Fachkongresses beitragen.
Anmeldung: https://akds.info/vds2024
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat seine Empfehlungen für mehr Teilhabe von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen an die Politik übergeben. Er betonte, dass der Begriff „geistige Behinderung“ nichts mehr in unserem Sprachgebrauch verloren habe. Die Empfehlungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Digitalisierung und Gewaltschutz sind das Ergebnis von Fachgesprächen mit Expertinnen und Experten in eigener Sache.
https://akds.info/dusel2024empfehlungen
In nur drei Ländern in der Europäischen Union brechen mehr Kinder und Jugendliche die Schule ab als in Deutschland. 2002 lag die Abbrecherquote bei 12,2 Prozent – beinahe jede:r Achte. Im EU-weiten Durchschnitt waren es nur 9,6 Prozent. Negativspitzenreiter ist Rumänin mit 15,6 Prozent.
Die EU-Statistikbehörde Eurostat berichtete zudem, dass sich der EU-Durchschnitt im Vergleich zu 2018 um 0,9 Prozentpunkte verbessert habe, während sie in Deutschland um 1,9 Punkte schlechter wurde, schreibt Zeit Online in einer Zusammenfassung.
In eigener Sache!
wir haben neben der Kategorie Informationen (die für so ziemlich alle Nachrichten dienen kann) uns jetzt vor allem auf Gesundheit und Wohnformen beschränkt. Die Kategorien sollen der Übersichtlichkeit dienen. Aber wer jetzt schaut: da steht ja nix (oder fast nix Aktuelles). Das liegt daran, dass wir die Kategorien erst in diesem Monat angelegt haben. Wir werden jetzt beginnen dort auch Nachrichten einzustellen. Also nur etwas Geduld. Und damit das niemand verpasst haben wir diese Information in alle Kategorien gestellt.
Fachleute bezweifeln, dass der 2023 vom Kabinett verabschiedete Entwurf zur Kindergrundsicherung verfassungskonform ist. Ein Kritikpunkt betrifft die Ausnahme für Kinder, deren Familien noch keine Asylzusage haben. Das Kanzleramt befürwortet sie, weil Menschen sonst Anreize zum Zuzug nach Deutschland haben könnten. Rechtsprofessorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt verweist dagegen auf das Bundesverfassungsgericht: Dieses entschied 2022, dass „migrationspolitische Erwägungen“ nicht rechtfertigen, die Leistungen an Flüchtlinge unter das Existenzminimum zu senken.
„Das aktuelle Handbuch der Pflegegrade“ hilft Betroffenen, sich optimal auf den Termin zur Begutachtung vorzubereiten. Es liefert Antworten, welche Leistungsansprüche – je nach Pflegegrad – zustehen und wie diese Ansprüche effektiv geltend gemacht werden können. Checklisten und Praxisbeispiele geben konkrete und klare Hilfestellung.
20 Euro die sich lohnen: https://akds.info/pflegegrade
Mit einer neuen Broschüre will die BAG Selbsthilfe, unser bundesweiter Dachverband, eine Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen. Zudem gibt die Broschüre einen kurzen Überblick über das Sozialsystem in Deutschland und speziell über den Rehabilitationsprozess. Sie ist kostenfrei als Printversion über .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) bestellbar oder auf deren Website als barrierefreies PDF abrufbar.
Blog: 13.02.2024
Zöliakie
Übelkeit, Bauchschmerzen oder Durchfall können zahlreiche Ursachen haben. Eine davon ist die Zöliakie. Bei dieser Erkrankung wird Gluten, ein in vielen Getreidesorten enthaltenes Eiweiß, nicht vertragen. Eine Zöliakie lässt sich nicht heilen, aber mit einer glutenfreien Ernährung gut behandeln.
https://akds.info/zöliakie
Zur Frage, warum in Deutschland so wenig Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten wird, erklärt der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, in einem Interview im Rundbrief der Sonderschullehrer:
Weil die einzelnen Bundesländer unterschiedliche politische Überzeugungen haben, was unter gemeinsamem Unterricht zu verstehen ist. In Genf war auch jemand von der Kultusministerkonferenz dabei. Man konnte dem UN-Ausschuss gar nicht vermitteln, warum die Lage in Deutschland so unterschiedlich ist - warum also in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und in Berlin die Zahlen zur Inklusion besser sind als in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Sehen Sie das genauso oder anders? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich auf das Gesetz, wonach bei Reisen in andere EU-Länder der gleiche Zugang zu kostenlosen oder ermäßigten Eintrittspreisen gelten solle.
Großer Fortschritt, vor allem für Menschen mit Behinderungen, die genug Geld haben und wenig genug behindert werden im Verkehr um ordentlich reisen zu können.
← Zurück
|
Weitere Einträge →
1161 Blogeinträge insgesamt
↑ Zum Seitenanfang ↑